Wozu eine Meldestelle?
Sicherheit auf der Baustelle, faire Arbeitsbedingungen und ehrliches Geschäftsgebaren sind für uns nicht verhandelbar. Mit der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schaffen wir einen geschützten Weg, auf dem Sie uns Verstöße melden können – etwa Verstöße gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, Diskriminierung, Korruption, Betrug oder Umweltverstöße.
So funktioniert die Meldung
Schritt 1
Hinweis geben
Per E-Mail, Telefon oder Brief – auf Wunsch anonym. Schildern Sie, was Sie beobachtet haben, möglichst mit Datum, Ort und Beteiligten.
Schritt 2
Vertrauliche Prüfung
Die Meldestelle bestätigt den Eingang innerhalb von sieben Tagen und prüft den Hinweis. Ihre Identität wird nur den Personen bekannt, die für die Bearbeitung zuständig sind.
Schritt 3
Rückmeldung
Spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung über geplante oder ergriffene Folgemaßnahmen.
Meldekanäle
Schriftliche Hinweise richten Sie bitte an: Tosun Gerüstbau GmbH, Interne Meldestelle – vertraulich, Limburger Str. 23 E, 65594 Runkel. Auf Wunsch vereinbaren wir ein persönliches Gespräch.
Schutz der hinweisgebenden Person
Wer in gutem Glauben einen Hinweis gibt, darf dafür nicht benachteiligt werden – weder durch Kündigung, Abmahnung noch andere Repressalien (§ 36 HinSchG). Die Vertraulichkeit Ihrer Identität wird gewahrt; Meldungen werden nur von den beauftragten Personen bearbeitet und nach Abschluss des Verfahrens drei Jahre aufbewahrt (§ 11 HinSchG). Wissentlich falsche Meldungen sind vom Schutz ausgenommen.
Externe Meldestellen
Unabhängig von unserer internen Meldestelle können Sie sich an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz wenden (www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle). Wir bitten Sie, zunächst den internen Weg zu nutzen – so können wir Missstände am schnellsten abstellen.
Stand: Oktober 2026
